Freitag, 18. März 2016

Baumfällungen zur Brutzeit (Freiheit für den Wald - Weg mit den Bäumen)

Laut dem Bundesnaturschutzgesetz §39 ist das Bäumefällen
zwischen dem 01. März und dem 30. September verboten.



 Das gilt aber mal wieder nicht für.................richtig:
Neunkirchen -  die Stadt zum "Leben" (?!?).

Neunkirchen hat seine eigenen Gesetze, an die es sich (nicht) hält..........................!

Frühlingshaftes Wetter am 18.03.2016  und frühlingshafte Geräusche an der Bergehalde Wiebelskirchen.





Vogelzwitschern und Motorsägen. Idylle pur (!!)



Hatten wir sowas nicht schon mal?    ===>  Baumfällungen im März


Das Baumfällen ist laut Bundesnaturschutzgesetz §39 zwischen dem 01.März und dem 30. September verboten, allerdings gibt es Ausnahmen. Diese betreffen Fällungen zu Bauzwecken sowie behördlich angeordnete Maßnahmen. Einzelne Bundesländer wie NRW haben die Regelungen allerdings für private Gartenbesitzer entschärft. Daher empfiehlt sich die Nachfrage bei der örtlichen Gemeinde.
Einschränkungen zum Vogelschutz
Horstbäume, in deren Zweigen Vögel brüten, dürfen nicht gefällt werden. Wenn allerdings vom Baum Bruchgefahr ausgeht, erteilen die Kommunen Sondergenehmigungen. Die Baumschutzsatzungen der Kommunen sind überdies zu beachten, diese schränken das Fällen für bestimmte Bäume je nach Umfang ein. Auch Hecken dürfen aus Gründen des Vogelschutzes während der Brutsaison nicht gerodet werden, einen Formschnitt dürfen sie hingegen während des ganzen Jahres erhalten. Grundsätzlich gilt das Fällverbot aus Gründen des Vogelschutzes zwischen 1. März bis 30. September für die Landschaftspflege außerhalb von privaten Grundstücken, Parks und der Forstwirtschaft.
Die beste Saison zum Baum fällen
Wer auf seinem Grundstück Bäume fällen möchte, um das Brennholz zu verwerten, sollte das innerhalb der genehmigten Zeiten sofort erledigen, damit das Holz genügend Zeit zum Trocknen als Brennholz bekommt. Auch für das Fällen auf privaten Grundstücken ist eine Baumfällgenehmigung einzuholen. Jede Gemeinde hat ihre eigene Baumschutzsatzung beziehungsweise Baumschutzverordnung.
Je schneller der Baum gefällt wird, desto schneller trocknet das gespaltete Brennholz. Anfang März führen die Bäume viel Wasser, sie beginnen in dieser Jahreszeit auszutreiben, dennoch muss man aus diesem Grund nicht bis zum Herbst warten, bis sie gefällt werden (wenn dies erlaubt ist). Brennholz wird über den Sommer fast vollständig trocken. Andere Aspekte spielen aber ebenso eine Rolle bei der Überlegung zum Fäll-Zeitpunkt. Der Zugang zu den Bäumen ist jahreszeitlich verschieden gut möglich, der Untergrund und der Bewuchs um den Baum ändern sich. Auch die Transportwege sind unterschiedlich beschaffen, je nach Jahreszeit und damit dem Wetter. Waldarbeiter fällen auch deshalb im Winter, weil die zugefrorenen Waldwege und Gassen zum Rücken der Bäume bei der Belastung die Verdichtung und Beschädigung des Waldbodens unterbinden.
Die beste Saison zum Bäume fällen sind Spätherbst und früher Winter, also später Oktober bis Anfang Februar. Die Bäume führen in dieser Zeit das wenigste Wasser.
Baumschutzsatzung und Baumfällgenehmigung
Damit Wälder nicht übernutzt werden, gibt es Baumfällsatzungen, zum Baumfällen auch auf privaten Grundstücken bedarf es fast immer einer Baumfällgenehmigung. Nicht nur die Ökologie, auch das Stadt- und Landschaftsbild werden von Bäumen sehr wesentlich beeinflusst. Der Tierschutz kommt hinzu. Daher unterliegen Bäume gerade in Gegenden mit hoher Besiedlungsdichte einem besonderen Schutz.

Vor dem Fällen wird daher in der Gemeinde nach der Baumschutzsatzung und einer Fällgenehmigung gefragt. Diese hängt auch von der Baumsorte und dem Alter des Baumes ab. Sollte ein Grundstücksbesitzer durch den Baumbestand unzumutbare Nachteile erlangen, wird die Genehmigung fast immer erteilt. Das betrifft zum Beispiel Baumaßnahmen. Meist wird ein Genehmigungsverfahren erforderlich, damit der Baum gefällt werden kann. Die Baumschutzsatzungen der Gemeinden regeln sämtliche Ausnahmen, unter denen Bäume bevorzugt gefällt werden können. Im Wald gelten wiederum die Landesforstgesetze, für Bäume in Baumschulen ist das Gewerberecht zuständig. Manche Gemeinden führen Baumkataster mit schützenswerten Bäumen.








 
Liebe Saarländer, es geht auch anders .............
Wie wäre es denn damit:   McPalms.de  - Pflegeleichte Kunstbäume, holz- und wartungsfrei

Mittwoch, 16. März 2016

"Die Stadt zum Leben" - Willkommen im Mittelalter

Betriebsrat weg!
Tarifbindung weg!
Kündigung für 100 Angestellte?

Das ist Neunkirchen, die Stadt zum "Leben".  

Das städtische Krankenhaus Neunkirchen gehört nun der   

Kreuznacher Diakonie. Somit der Kirche.......... und die hat bekanntlich noch immer Sonderrechte! 


In einer Pressemitteilung vom 03.12.2015 hiess es unter anderem "...........Für alle vorhandenen Mitarbeitenden des Städtischen Klinikums gelten die Tarifverträge und die Altersvorsorge unverändert weiter.........."
Das war sicher kein Versprechen der Diakonie - eher ein VERsprecher.  
Es kommt alles anders, denn nun ist das ehemalige Städtische Krankenhaus "Plötzlich kirchlich".  Willkommen im Mittelalter: Betriebsrat und Tarifbindung wurden postwendend abgeschafft und sehr wahrscheinlich dürfen sich wohl ca 100 Mitarbeiter bald beim Jobcenter vorstellen, weil man sie nicht mehr beschäftigen wird. 

Mein Tipp für alle konfessionslosen Angestellten des Krankenhauses: Schnell noch in die Kirche eintreten und einen auf "christlich" machen; dann habt ihr gute Karten einigermassen akzeptiert und toleriert zu werden. (Ironie off)